FluchtRechtSchutz - Rechtsberatung im beschleunigten Asylverfahren

Alle Asylsuchenden haben in den Bundesasylzentren von Beginn ihres Verfahrens an Anspruch auf unentgeltliche Rechtsvertretung und Beratung. Durch diesen umfassenden Rechtsschutz sollen die 2019 in Kraft getretene Beschleunigung des erstinstanzlichen Verfahrens und die Verkürzung der Beschwerdefristen ausgeglichen und faire Asylverfahren garantiert werden.

In Zürich war die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS Bern) ab Beginn des Testbetriebs im Jahr 2014 für die Rechtsvertretung der Asylsuchenden zuständig. In einer externen Evaluation dieser Testphase wurde unserer Arbeit ein positiver Einfluss auf «Rechtsstaatlichkeit, Effizienz, Glaubwürdigkeit und Akzeptanz des Asylverfahrens» attestiert.

Seit das revidierte Asylgesetz per 1. März 2019 schweizweit in Kraft getreten ist, sind wir auch für die Asylregion Bern verantwortlich, ab März 2025 zudem im Bundesasylzentrum Basel für die Nordwestschweiz. Somit werden wir in drei der insgesamt sechs Verfahrensregionen für den umfassenden Schutz der Rechte Asylsuchender zuständig sein.

Unser Team ist in seiner täglichen Arbeit bestrebt, durch individuelle Beratungen und eine sorgfältig auf die jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtete Rechtsvertretung einen qualitativen hochstehenden Rechtsschutz sicherzustellen. Dabei legen wir Wert auf eine transparente, ehrliche Kommunikation, damit unsere Klientinnen und Klienten jederzeit über ihre Handlungsoptionen im Bild sind. Wir sind überzeugt: So kann ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden, welches es uns erlaubt, die Asylsuchenden während ihres Verfahrens bestmöglich zu vertreten.

Dabei lassen wir uns vom Grundsatz leiten: Der Zugang zum Recht soll für alle gleich sein.

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Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not