Die Juristinnen und Juristen der Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS) sind im Rahmen des beschleunigten Asylverfahrens in den Asylregionen Bern und Zürich und ab März 2025 auch in der Nordwestschweiz für den Rechtsschutz asylsuchender Menschen zuständig. Das bedeutet:
• Wir führen mit unseren Klientinnen und Klienten ein Erstgespräch durch und informieren sie über das Asylverfahren.
• Wir beraten sie fortwährend und objektiv zu ihren Chancen und Handlungsoptionen.
• Wir bereiten sie auf alle Befragungen beim Staatssekretariat für Migration (SEM) vor und begleiten sie dahin.
• Wir verfassen eine Stellungnahme zum Entscheidentwurf.
• Wir besprechen mit ihnen den Asylentscheid.
• Wir erheben Beschwerde, wenn dies aus rechtlicher Sicht geboten ist.
Die Schritte im beschleunigten Asylverfahren
Die Information über die Rolle und Möglichkeiten der Rechtsvertretung im Rahmen des Erstgesprächs bildet die Basis für den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses, welches es uns erlaubt, die Asylsuchenden während ihres Verfahrens bestmöglich zu vertreten. Unser Handeln hat stets den Interessen unserer Klientinnen und Klienten zu dienen. Wir sind dabei jedoch bestrebt, mit den Asylbehörden professionell und zielgerichtet zusammen zu arbeiten.
Wir klären die Asylsuchenden stets transparent über ihre rechtliche Situation und ihre Chancen im Asylverfahren auf. Zudem informieren wir sie über ihre Rechte und Mitwirkungspflichten, so dass sie diese effektiv wahrnehmen können.
Wir bereiten die Asylsuchenden auf alle Befragungen beim SEM vor und informieren sie, welche Aspekte in ihrem Fall relevant sein könnten. Sie werden anschliessend an die Befragungen begleitet, um sicherzustellen, dass ihre Rechte gewahrt und alle für sie relevanten Themen besprochen werden. Sollte ein Fall im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nicht mit der erforderlichen Sorgfalt entschieden werden können, beantragt die Rechtsvertretung eine Zuteilung ins erweiterte Verfahren.
Im beschleunigten Verfahren können wir als Rechtsvertretung zum Entwurf des Asylentscheides Stellung nehmen. Wir prüfen den Entwurf auf seine formelle und materielle Korrektheit und besprechen diesen mit der asylsuchenden Person. Sobald der Entscheid vorliegt, nehmen wir eine abschliessende Beurteilung der Prozesschancen vor und laden die asylsuchende Person gleichentags zur Entscheidbesprechung ein.
Bestehen Zweifel an der formellen oder materiellen Rechtmässigkeit des Entscheids des SEM, reicht die Rechtsvertretung in Absprache mit der asylsuchenden Person fristgerecht Beschwerde ein. Wenn wir einen Entscheid als rechtmässig erachten und deshalb keine Beschwerde anbieten, informieren wir unsere Klientinnen und Klienten über weitere Möglichkeiten der Beschwerdeerhebung.